En Passant Nr. 06/98

EN PASSANT Nr. 6/98 vom 07.07.1998

[von Frank Hoffmann, Turnierleiter SRW]

 

Meine Terminvorschläge für die Saison 1998/99

Kreismannschaftsmeisterschaft
07.09.-13.09.98; 02.11.-08.11.; 07.12.-13.12.; 11.01.-17.01.99.; 22.02.-28.02.;
15.03.-21.03.; 12.04.-18.04.; 10.05.-16.05.; 31.05.-06.06.;

Kreiseinzelmeisterschaft der Damen und Herren
31.08.-06.09.98; 21.09.-27.09.; 19.10.-25.10.; 23.11.-29.11.; 18.01.-24.01.99;
01.02.-07.02.; 01.03.-07.03.; Stichkämpfe: 22.03.-28.03.99

Pokaleinzelmeisterschaft (Dähnepokal)
24.08.-30.08.98; 28.09.-04.10.; 26.10.-01.11.; 16.11.-22.11.; 30.11.-06.12.;
14.12.-20.12.;

Kreisblitzmannschaftsmeisterschaft
09.11.-15.11.98

Kreisblitzeinzelmeisterschaft
14.09.-22.09.98

Vereins-Vierer-Schnellschach-Meisterschaft
08.03.-14.03.99; 19.04.-25.04.; 17.05.-23.05.; 07.06.-13.06.;

Turnierausschußsitzung
Die Turnierausschußsitzung findet am 23. Juli 1998 um 20.00 Uhr im Spiellokal
von Springer Hitdorf statt.

Um diese Sitzung vorzubereiten, bitte ich die Vereine mir bis zum 20.07.1998
mitzuteilen, wie viele Mannschaften für die nächste Saison gemeldet werden.

Die Vereine werden gebeten , die Rangliste für die Mannschaften abzugeben bis
spätestens 07. August 1998

In der Rangliste müssen die Spielerpaßnummern mit mindestens den letzten fünf
der insgesamt acht Ziffern angegeben werden. Sofern der Paß noch nicht vorliegt,
ist das Geburtsdatum einzusetzen.

Bitte geben Sie mir außerdem die Anschrift des Spiellokals, den jeweiligen
Spieltag, den Mannschaftsführer mit Anschrift und Telefonnummer an.

Alle Vereine können noch Meldungen für die Ausrichtung der jeweiligen
Veranstaltungen bis zur Turnierausschußsitzung bei mir abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Hoffmann

Kreisturnierleiter


Ausschreibung der Kreismannschaftsmeisterschaft
des Schachkreises Rhein-Wupper 1998/99


1. Allgemeines
Gespielt wird nach der Spielordnung des Schachkreises Rhein-Wupper (SRW) in der
neuesten Fassung. Gleichzeitig gelten die Regeln und Bestimmungen der BTO NRW
(neueste Fassung)

2. Spielberechtigung
Die Spielberechtigung kann nur durch einen von der ZPS ausgestellten Spielerpaß
(Mitgliederliste des Vereins) bzw. eine von mir erteilte vorläufige
Spielgenehmigung nachgewiesen werden.

3. Anschrift
Meine Anschrift lautet: Frank Hoffmann, Meisenweg 22, 51399 Burscheid
Telefon und Fax 02174/61587
E-mail FM.Hoffmann@t-online.de

4. Bemerkung
Diese Ausschreibung , die in Zusammenarbeit mit dem Turnierausschuß festgelegt
wurde, ist ebenso verbindlich, wie die Spielordnung des SRW.

5. Spieltermine
Spielbeginn ist montags bis freitags 20.00 Uhr, samstags 15.00 Uhr und sonntags
10.00 Uhr. Die Vereine können sich mit Ausnahme der letzten Runde auf andere
Termine und Uhrzeiten einigen. Kommt keine Einigung bezüglich eines anderen
Spieltermins zustande, so gilt der auf der Turnierausschußsitzung bestimmte
Zeitpunkt.

6. Nichtantreten
Das Zurückziehen einer Mannschaft nach Turnierbeginn (Auslosung) wird mit einer
Geldbuße von DM 100,-- geahndet.
Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf wird mit einer Buße von DM 50,00 belegt.
Entschuldigt sich die nichtantretende Mannschaft beim Gegner und beim Turnierleiter
mindestens drei Tage vor dem angesetzten Kampf, ermäßigt sich die Buße auf DM 25,--.

7. Spielberichte
Die Spielberichte sind vom gastgebenden Verein spätestens zwei Tage nach dem
Wettkampf einzuschicken (Datum des Poststempels). Ebenso können mir die
Spielberichte per Fax oder E-mail geschickt werden!! Wird dieser Termin nicht
eingehalten, wird die gastgebende Mannschaft mit einer Buße von DM 20,-- belegt.
Auf den Spielberichten sind neben den Namen der Spieler auch deren Spielerpaßnummern
oder bei einer vorläufigen Spielgenehmigungen die vorläufige Spielernummer
einzutragen. Bei Nichtbeachtung wird eine Buße von DM 10,-- verhängt.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung ist gemäß Ziffer 9 der Turnierordnung des Schachbundes
NRW (BTO) Protest möglich. Dieser muß innerhalb von 10 Tagen beim Vorsitzenden des
Turnierausschusses, Herrn Gerhard Leichter,Uferweg 1 a , 40789 Monheim per
Einschreiben oder Empfangsbestätigung in 16-facher Ausfertigung eingelegt werden.
Gleichzeitig muß gemäß Ziffer 9.8 BTO eine Protestgebühr in Höhe von DM 100,--
auf das Konto des SRW Nr. 100 013 986 bei der Sparkasse Leverkusen (BLZ 375 514 40)
eingezahlt werden.

Burscheid, den 7. Juli 1998

Frank Hoffmann
Kreisturnierleiter