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Ordnung zur Verleihung ehrender Auszeichnungen
§ 1 Zu ehrender Personenkreis
§ 2 Ehrungen
§ 3 GültigkeitDiese Ordnung ist Bestandteil der Satzung des SRW. Sie tritt am Tage ihrer Annahme auf der Kreisversammlung am 8. Juni 1988 in Kraft. |
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